Rassekatzenverein durch Mitglieder handlungsunfähig?

Rassekatzenverein durch Mitglieder handlungsunfähig?

Beitragvon tacocat » Mi 18. Apr 2018, 15:59

Grüß euch!

Ich bin Mitglied eines Rassekatzenvereins und fast seit der Gründung dabei. Unser Ziel war es, eine Community zu bilden, uns über das Thema auszutauschen und uns auch bei Ausstellungen zu unterstützen.

Jetzt scheint es aber so, dass von den rund 35 Leuten keiner mehr Lust hat. Der Vorstand ist zwar engagiert, kann die Leute aber nicht motivieren. Auch bei unserer Mitgliederversammlung werden nur 4 Leute anwesend sein. Und jetzt befürchten wir, dass wir mangels Teilnehmer keine Änderungen durchführen können.

Was kann man da machen?
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Re: Rassekatzenverein durch Mitglieder handlungsunfähig?

Beitragvon Saralein » Mi 18. Apr 2018, 21:02

Ui, das altbekannte Problem.

Bist du denn mit der Satzung vertraut?
Dort ist festgeschrieben, was die Voraussetzungen für eine gültige Abstimmung sind. Oft müssen zumindest 50% der ordentlichen Mitglieder anwesend sein. Sollte dieser Punkt in eurer Satzung nicht erfasst sein, ist er auch nicht wirksam. Also könnt ihr gewünschte Regellungen auch mit nur 4 von 35 durchführen. Allerdings nur, wenn alle Mitglieder nachweislich und rechtzeitig über das Stattfinden informiert wurden.

Ich habe dir hier mal die Informationen herausgesucht: https://www.vereinswelt.de/beschlussfaehigkeit
Abgesehen davon solltet ihr euch wirklich mit der Satzung befassen, damit ihr eines Tages nicht plötzlich handlungsunfähig werdet. Die Beschlussfähigkeit des Vereins muss unter allen Umständen gegeben sein. Also nehmt euch ein Muster zum Vorbild.

Bezüglich Rassekatzenverein kann ich leider auch nicht sagen, wie man die Leute motiviert. Vielleicht mal wieder reizvolle Events planen? :mrgreen:
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Re: Rassekatzenverein durch Mitglieder handlungsunfähig?

Beitragvon Shere Khan » Mi 25. Apr 2018, 10:41

Hallo,

welcher Verein? Vereinsname? Was für Veränderungen? Was sagt denn der Vorstand dazu? Verstehe weder die Frage noch die Problematik...

@ Saraklein das altbekannte Problem?!? Die Satzung soll er nicht kennen?!?

Das Schöne an einem Verein ist ja, dass man problemlos aus- und auch eintreten kann. Ich glaube ihr wisst gar nicht was ein Verein ist und habt überhaupt gar keinen. Hier wird in keinem Wort erwähnt um was für einen Verein es sich handelt, noch der Name, noch sonst irgendetwas. Wenn fehlende Mitglieder das Problem wären, hätte man doch logischerweise mal auf den Verein hingewiesen.

Ich rate euch mal nachzuschauen: was ein Verein ist, wie läuft das ab mit einer Mitgliederversammlung, usw. am besten ihr schaut hier mal rein: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 21 bis 79, also im Zivilrecht.

VG
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