
Was darf alles in der Betriebskostenabrechnung drin stehen?
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Was darf alles in der Betriebskostenabrechnung drin stehen?Ich steige durch meine gerade nicht ganz durch
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Re: Was darf alles in der Betriebskostenabrechnung drin stehUmlagefähige ( kalte )Betriebskosten gem.§2 BetrKV:
Grundsteuer Wasserversorgung Entwässerung Aufzug Straßenreinigung und Müllentsorgung Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung Gartenpflege Beleuchtung Schornsteinreinigung Sach- und Haftpflichtversicherung Hauswart/Hausmeister Gemeinschaftsantenne (wenn vorhanden) Breitbandkabel (wenn vorhanden) Waschautomaten (wenn vorhanden) Sonstige Betriebskosten Nicht umlagefähige Betriebskosten: Verwaltungskosten Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten Eine Ausnahme besteht bei der Umlage von Verwaltungskosten bzgl. der Gewerberaummiete. Der BGH hat mit dem Urteil vom 24.2.2010, XII ZR 69/08 eindeutig entschieden, dass kein Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB vorliegt, wenn im Mietvertrag für Gewerberäume vereinbart wurde, dass die Verwaltungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Somit ist dies gestattet. Das kann damit begründet werden, dass für Gewerbe zum großen Teil andere Verwaltungskosten anfallen als bei der Wohnungsmiete. Quelle: https://www.immoware24.de/support/gloss ... hnung-bka/
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