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Arbeitszeugnis
Verfasst: Di 12. Dez 2017, 09:36
von pillo
Guten Morgen,
kann mir von euch zufällig jemand sagen, ob ich nach einer fristlosen Kündigung noch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe?

Re: Arbeitszeugnis
Verfasst: Di 12. Dez 2017, 10:04
von Minzo999
Nach § 109 Abs. 1 GewO hast du Anspruch drauf, aber ob das so gut ausfällt nach einer fristlosen Kündigung ist die Frage
Hier
https://www.fristlosekuendigung.com/arb ... nschdenken steht der Paragraph auch nochmal im genauen Wortlaut.
Viele Grüße
Re: Arbeitszeugnis
Verfasst: Di 12. Dez 2017, 10:20
von pillo
aii super Danke !
Ja rosig wirds nicht werden, aber war auch nur rein interessehalber
Re: Arbeitszeugnis
Verfasst: Di 12. Dez 2017, 10:58
von schnurrhaar23
Wie es ausfällt, ist erstmal zweitrangig. Man kann seine eigene Sichtweise noch immer im Vorstellungsgespräch begründen. Die Hauptsache ist, das du eins bekommst!
P.s.: Ganz gut die Seite

Re: Arbeitszeugnis
Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 23:08
von Mariena
Ein Arbeitszeugnis kannst du prinzipiell erwarten. Kam denn die fristlose Kündigung von deiner Seite oder vonseiten des Unternehmens?