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von Kerstin81 » Mo 19. Sep 2011, 15:37
Huhu ihr Lieben, hab letzte Woche was eigenartiges erlebt. Meine Freundin war mit ihrem Hund beim TA da er geröngt werden sollte. War unter Vollnarkose und teuer also über 170 Euro. Sie wollte die Bilder mitnehmen da sie in behandlung bei einer mobilen Ta ist, die jedoch kein Röntgengerät hat. Der Hund hat arthrose am Bein und eine evtl Verdrehung am Kniegelenk. Diese ist nur zu erahnen bzw man konnte es nicht richtig sehen. Sie bat meine Freundin in eine Tierklinik zu fahren. Jetzt wollte sie die Bilder mitnehmen um weiteres röntgen zu vermeiden. Das durfte sie auch, jedoch nur unter der Bedingung die Bilder nach spätestens vier Wochen wieder einzureichen. Das musste sie unterschreiben. Ist das normal, das man Röntgenbilder vom TA nach vier Wochen zurückbringen muss??? LG kerstin
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von inschana » Mo 19. Sep 2011, 15:45
Huhu Kerstin,
genau kann ich dir da nix zu sagen, hab ich noch nie versucht. Aber prinzipiell denke ich, das wir mit unseren 4-beinern Privatpatienten sind und dies teuer genug bezahlen.
Daher bin ich auch der Meinung, das Röntgenbilder, ausführliche Befunde und "Patientenakten" mir gehören und bei TA-Wechsel bitte ich um Aushändigung, damit ich diese mitnehmen kann.
Liebe Grüße Claudia
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von Kerstin81 » Mo 19. Sep 2011, 15:57
Hallo Claudia, so sehe ich das auch Und selbst als menschlicher normaler Kassenpatiernt hast Du doch ein Recht auf Deine Befunde. Ich war echt schockiert finde das unmöglich. LG
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von catwomen » Mo 19. Sep 2011, 17:14
hallo, ja eigentlich ist es so. ich habe einen kater von einer tierorga aufgenommen der einen beinbruch hatte.er hat da immer noch das metall drin.da ich aber einen andern TA habe als da wo er operiert wurde,kann ich mir die bilder holen und damit zu meinem ta gehen,ohne kosten. also ich finde es auch nur gerecht,das man die rö bilder und krankendaten vom TA ausgehändigt bekommen sollte. habe aber schon selbst erlebt,das ich meine rö bilder nur leihweise bekommen hab mußte unterschreiben das ich sie zurück bringe ,fand ich auch komisch. lg. JULIA
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von Kerstin81 » Mo 19. Sep 2011, 18:46
Hallo Julia, so war das bei meiner Freundin auch. Mich würde mal interessieren was denn wäre wenn man die nicht zurückbringt. Verklagen die einen dann? ich glaub nicht das die damit weit kommen würden. Kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist. LG
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von Barny » Mo 19. Sep 2011, 19:07
Hihi, jetzt kann ich mal klugscheißen  Und zwar ist es so das alle arztpraxen, auch tierärzte, die röntgenbilder zehn jahre aufbewahren müssen. Es kommt nämlich manchmal vor das ärzte überprüft werden ob sie zu viele oder falsche röntgenbilder machen... Strahlenschuzverordnung.... Haben sie dann die bilder nicht, bekommen sie eine auf den deckel um es mal überspitzt zu sagen, deswegen auch das gezehtere mit dem unterschreiben... Viele steigen schon auf digitales röntgen um, da kann man die bilder ausdrucken und mitgeben, das gerät kostet jedoch ein haufen geld und auf papier sind die bilder auch nicht so genau wie aufm pc, oder sprich auf film. Ich hoff ich konnt auch auch mal weiter helfen, nachdem ihr mir schon so oft super und ausführlich auf meine fragen geantwortet habt
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von Katzenbär » Mo 19. Sep 2011, 19:42
Hallo Barny, wollte grad auf diese Berichte antworten - denn ich finde auch, dass die Röntgenbilder zum Patienten gehören. Gerade als Privatpatient hat man die Fotos ja bezahlt und für eine erneute Untersuchung sollte dann wohl nicht "nochmal" geröngt werden. Nun hat mich Dein Bericht eines besseren belehrt. Das kann schon sein, dass in einer Röntgenpraxis nachgeprüft wird. Das wusste ich nicht. Aber man kann doch um einen Röntgenbericht bitten, wo ganz genau beschrieben ist, was die Röntgenuntersuchung ergeben hat. Tja, man wird alt wie ne Kuh - und lernt immer noch dazu.......vor allem in diesem Forum. Liebe Grüße Marla und Danke für die Aufklärung.
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von inschana » Di 20. Sep 2011, 08:34
Ich musste damals für die Bilder von meiner Kernspin unterschreiben, das ich x Bögen mit insgesamgt Y Bildern ausgehändigt und mitbekommen habe.
Danach hat da niemand mehr danach gefragt. Und der Zettel müßte ja als Nachweis für des Doktors Überprüfung reichen, oder?
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von Barny » Di 20. Sep 2011, 08:56
Ich denke auch das der zettel dann reichen muss das sie eben was in der hand haben wenn sie úberprüft werden
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