kann mir von euch zufällig jemand sagen, ob ich nach einer fristlosen Kündigung noch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe?

Arbeitszeugnis
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ArbeitszeugnisGuten Morgen,
kann mir von euch zufällig jemand sagen, ob ich nach einer fristlosen Kündigung noch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis habe? ![]()
Re: ArbeitszeugnisNach § 109 Abs. 1 GewO hast du Anspruch drauf, aber ob das so gut ausfällt nach einer fristlosen Kündigung ist die Frage
![]() Hier https://www.fristlosekuendigung.com/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/#Arbeitszeugnis_bei_fristloser_Kuendigung_Anspruch_oder_Wunschdenken steht der Paragraph auch nochmal im genauen Wortlaut. Viele Grüße
Re: Arbeitszeugnisaii super Danke !
Ja rosig wirds nicht werden, aber war auch nur rein interessehalber
Re: ArbeitszeugnisWie es ausfällt, ist erstmal zweitrangig. Man kann seine eigene Sichtweise noch immer im Vorstellungsgespräch begründen. Die Hauptsache ist, das du eins bekommst!
P.s.: Ganz gut die Seite ![]()
Re: ArbeitszeugnisEin Arbeitszeugnis kannst du prinzipiell erwarten. Kam denn die fristlose Kündigung von deiner Seite oder vonseiten des Unternehmens?
Der Glaube, Vertrauen und Geduld sind der Weg zum Glück.
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